Feststellungsverfahren/ Gutachten

Das Schaubild oben zeigt wie es bei einem Kind zu einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch kommen kann:

Wenn ihr Kind trotz Förderung gravierende überdauernde Lernschwierigkeiten hat, kann ein Feststellungsverfahren beantragt werden.

Das staatliche Schulamt beauftragt dann das zuständige SBBZ mit einem Sonderpädagogischen Gutachten.

Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet das Staatliche Schulamt über den Anspruch Ihres Kindes auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot.

Nach der Anspruchsfeststellung werden die Eltern über mögliche Beschulungsformen beraten. Die Eltern selbst können dann entscheiden, ob ihr Kind inklusiv oder im SBBZ beschult werden soll.

Antragsstellung während der Schulzeit
Erfolgt eine Antragsstellung während der Schulzeit muss in der Regel zuvor der Sonderpädagogische Dienst tätig gewesen sein.
 
Antragsstellung bei Kindergartenkindern
Erfolgt eine Antragsstellung im letzten Kindergartenjahr wird der Antrag zur Einschulung mit pädagogischem Bericht über die zuständige Grundschule an das Staatliche Schulamt (ohne vorherigem Sonder­pädagogischen Dienst) gestellt.